Dienstwagenrechner

Wählen Sie den Bewertungsfall und tragen Sie Bruttolistenpreis und einfache Entfernung ein. Der Rechner zeigt den monatlichen geldwerten Vorteil und rechnet ihn auf zwölf Monate hoch.

€ Inländischer Listenpreis bei Erstzulassung einschließlich werkseitiger Sonderausstattung und Umsatzsteuer; tragen Sie den ungekürzten Betrag ein.
km Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Leer oder 0 bedeutet keinen Zuschlag. Dezimalwerte gehen in die Rechnung ein; die Entfernung im Ergebnistext wird auf ganze Kilometer gerundet.
% 0 bis 100 %. Die Schätzung multipliziert den geldwerten Vorteil mit diesem Satz. Leer lassen, um ohne Steuerschätzung zu rechnen. Im kopierten Text wird der Satz auf ganze Prozent gerundet.
Monatlicher geldwerter Vorteil
729,60 €
Gekürzte und abgerundete Bemessungsgrundlage: 45.600 € (Verbrenner / sonstiges Fahrzeug – voller Listenpreis) Privatanteil pro Monat: 456,00 € Entfernungszuschlag pro Monat: 273,60 € · angezeigte Entfernung: 20 km (auf ganze km gerundet) Quellenverweis zum gewählten Fall: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG · Abrundung nach R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 Satz 6 LStR
Hochrechnung auf 12 Monate: 8.755,20 € · Steuer nach eingegebenem Satz: 306,43 € monatlich, 3.677,18 € für 12 Monate

Berechnung und Anwendungsgrenzen

Für private Nutzung setzt der Rechner monatlich 1 % der berechneten Bemessungsgrundlage an. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kommen monatlich 0,03 % derselben Grundlage je eingegebenem Entfernungskilometer hinzu. Die Summe ist der monatliche geldwerte Vorteil; der Jahreswert ist das Zwölffache. Tatsächliche Nutzungsmonate oder einzelne Fahrtage werden nicht erfasst.

Die Auswahl legt den Listenpreisfaktor fest: 1 für den vollen Ansatz, 1/2 für den Halbansatz oder 1/4 für den Viertelansatz. Nur beim Viertelansatz wird ein Bruttolistenpreis über 100.000 € abgewiesen. Anschaffungszeitraum, CO₂-Ausstoß und Reichweite beschreiben hinterlegte Fälle; sie werden nicht anhand weiterer Eingaben geprüft. Die Preisgrenze ist keine Zusage, dass der Viertelansatz für jedes Anschaffungsdatum gilt.

Zuerst wird der Bruttolistenpreis mit dem gewählten Faktor multipliziert. Danach wird das Ergebnis auf volle 100 € abgerundet. Diese Grundlage gilt für Privatnutzung und Entfernung gleichermaßen. Beispiel: 59.990 € × 1/4 = 14.997,50 €; abgerundet ergeben sich 14.900 €. Die Quellenangabe zur Abrundung ist R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 Satz 6 LStR.

Die optionale Schätzung lautet: monatlicher geldwerter Vorteil × eingegebener Steuersatz / 100. Der Jahreswert ist das Zwölffache der ungerundeten Monatsschätzung. Es wird kein Einkommensteuertarif nach § 32a EStG angewendet. Andere Einkünfte, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge fließen nicht ein.

Nicht berechnet werden Fahrtenbuchmethode, Einzelbewertung tatsächlicher Fahrten, Familienheimfahrten, Eigenbeteiligungen, Entfernungspauschale oder besondere Fallgestaltungen. Der Rechner prüft auch nicht, ob die gewählte Methode für Ihre Nutzung zulässig ist. Die Ausgabe ist eine Rechenhilfe, keine Ermittlung Ihrer tatsächlichen Steuer oder Ihres Nettolohns.

Nach der Abrundung der Bemessungsgrundlage wird mit exakten Brüchen gerechnet. Geldbeträge erscheinen auf Cent gerundet. Monats- und Jahreswerte werden jeweils aus ungerundeten Ergebnissen gebildet; zwölf angezeigte Monatsbeträge können deshalb vom Jahresbetrag abweichen. Entfernung und Steuersatz im Bericht werden auf ganze Zahlen gerundet, obwohl Dezimalwerte in die Rechnung eingehen.

Die Rechnung erfolgt im Browser. Nach Eingabeänderungen wird ein gültiger Stand mit Bewertungsfall, Listenpreis, Entfernung und gegebenenfalls Steuersatz im URL-Abschnitt nach # abgelegt. Eine gespeicherte oder geteilte Adresse kann diese Eingaben enthalten. Beim Seitenabruf wird dieser Abschnitt nicht an den Server übertragen.

Quellenangaben des hinterlegten Datenstands vom 22.09.2026: § 6 EStG und § 8 EStG; zur Abrundung R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 Satz 6 LStR. Anschaffungszeitraum, Übergangsregeln und Anwendbarkeit müssen für den konkreten Fall gesondert geprüft werden.

Rechenmodell: Dienstwagen, Version 1

Häufige Fragen

Welche Summe wird auf volle 100 € abgerundet?
Abgerundet wird der Listenpreis nach Anwendung des gewählten Faktors. Bei 59.990 € und Viertelansatz sind das zunächst 14.997,50 € und nach Abrundung 14.900 €. Daraus werden sowohl Privatanteil als auch Entfernungszuschlag berechnet.
Prüft der Rechner, ob ich den Viertelansatz nutzen darf?
Nein. Er weist in diesem Fall lediglich Listenpreise über 100.000 € zurück. Anschaffungsdatum und weitere Voraussetzungen werden nicht abgefragt. Prüfen Sie den geltenden Ansatz einschließlich der zeitabhängigen Preisgrenze selbst; die Auswahl allein bestätigt keine steuerliche Begünstigung.
Ist die Steuerschätzung meine tatsächliche Mehrbelastung?
Nein. Die Schätzung verwendet ausschließlich den von Ihnen eingetragenen Prozentsatz. Sie berechnet weder den Einkommensteuertarif noch weitere Abgaben. Der geldwerte Vorteil und die daraus geschätzte Steuer sind unterschiedliche Beträge.
Kann ich die 1-%-Methode mit einem Fahrtenbuch vergleichen?
Dieser Rechner enthält keine Fahrtenbuchberechnung. Dafür wären tatsächliche Fahrzeugkosten und die Aufteilung der Fahrten erforderlich. Diese Angaben werden hier nicht erfasst.
Wo bleiben meine Eingaben?
Die Rechnung läuft lokal im Browser. Ein gültiger Berechnungsstand kann im URL-Abschnitt nach # stehen und beim Speichern oder Teilen der Adresse erhalten bleiben. Der Rechner legt die Werte nicht zusätzlich dauerhaft im Browserspeicher ab. Kopierter Ergebnistext kann in der Zwischenablage bleiben. Angaben zum Seitenaufruf und zum freiwilligen Feedback stehen unter „Datenschutz auf dieser Seite“.

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Die Berechnung erfolgt im Browser. Bemessungsgrundlage und Monatsanteile stehen beim Ergebnis; Formeln und Grenzen finden Sie unter „Berechnung und Anwendungsgrenzen“. Der Rechner prüft die steuerliche Anwendbarkeit Ihrer Auswahl nicht. Weitere Angaben stehen unter „Datenschutz auf dieser Seite“.